Benutzungsreglement und Hausordnung Schützenhaus

 

1. Zweck
Das Schützenhaus dient in erster Linie als Clublokal des SV Chestenberg. Es kann aber an andere Institutionen und an private Personen vermietet werden.

2. Benutzungsrecht
Es dürfen keine politischen, religiösen, medizinischen oder weiteren Veranstaltungen, welche gegen das Gesetz und/oder Sitte und Moral verstossen, im Schützenhaus durchgeführt werden. Für alle öffentlichen Anlässe muss der Mieter für eine allfällige Bewirtung, um die entsprechende Bewilligung besorgt sein. Das Abbrennen von Feuerwerk beim Schützenhaus ist Bewilligungspflichtig (Gemeinderat Niederlenz). Die Einrichtungen, das Mobiliar und Geschirr stehen der Benutzung frei. Mit den Benützungskosten ist der normale Verbrauch an Strom (ohne Heizung), Wasser, sowie die Benützung der Küche und WC- Anlagen abgegolten. Bruch- und andere Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Benutzern, deren Benehmen gegen das Polizeireglement verstösst, kann das Benutzungsrecht sofort und evtl. für immer entzogen werden. Der Vermieter hält sich das Recht vor, den Mietvertrag zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen stornieren zu können. 

3. Heizkosten
Da die Stromkosten stark gestiegen sind und das Schützenhaus ausschliesslich mit Strom beheizt wird, muss vom 1. Oktober bis zum 31. März ein Stromzuschlag von Fr. 50 pro Miettag bezahlt werden. Dieser Zuschlag ist auch bei reduzierten Preisen (Mitglieder, Vereine usw.) zu entrichten.

4. Kaffeemaschine
In der Schützenstube steht eine Nespresso Professional Kaffeemaschine mit Pads zur Verfügung. Es dürfen nur die für diesen Maschinentyp vorgesehenen Kaffeepads verwendet werden!
Die Pads können vom SVC zum Preis von 50 Rp/Pads bezogen werden. Es dürfen aber auch eigene Pads mitgenommen werden.

5. Sorgfaltspflichten
Die Mieter sind strikte gebeten, zum Schützenhaus und zu allen Einrichtungen höchste Sorgfalt zu tragen. Die Endreinigung erfolgt in der Regel durch den Mieter.
Der Vorraum ist kein Kinderspielplatz und darf vom Vermieter nicht für solche Zwecke benützt werden (z.Bsp. Fussball spielen und dergleichen mit schweren Bällen).
Der SV Chestenberg lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle, welche im Zusammenhang mit der Benutzung des Schützenhauses entstehen, ausdrücklich ab.
Den Weisungen des Hauswartes ist Folge zu leisten.

Die maximal zulässige Anzahl Personen beträgt für die Schützenstube 35 und für den Schiessraum 80 Personen!

Das Rauchen, offene Flammen und das Abbrennen von Feuerwerk sind im ganzen Schützenhaus strengstens verboten!

Lediglich das Cheminée in der Schützenstube darf, mit der gebotenen Vorsicht und nach Absprache mit dem Vermieter, zum Beheizen der Stube verwendet werden. Es darf nur das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Brennholz verfeuert werden. Im Brandfall wird jegliche Haftung vom Vermieter abgelehnt. Im Notfall stehen drei Feuerlöscher sowie eine Brandlöschdecke zur Verfügung.

6. Parkiermöglichkeiten
Das Parkieren ist auf dem Platz vor dem Schützenhaus gestattet. Parkieren auf dem Feldweg in Richtung Wald und im Wald sind verboten. Der Mieter hat die Möglichkeit, bei der Unifil für weitere Parkplätze anzufragen.

7. Abgabe
- Tische und Stühle reinigen. (Stühle sind auf die Tische zu stellen)
- Abwaschen und Abtrocknen aller gebrauchten Gegenstände
- Versorgen des Geschirr und Besteckes
- Reinigen der Küchenkombination und Kochherd
- Zerbrochenes Geschirr, Gläser und sonstige Schäden sind dem Hauswart zu melden
- Abwasch- und Kaffeemaschine sind auszuschalten (siehe Bedienungsanleitung)
- Verlassen Sie das stille Örtchen so, wie Sie es anzutreffen wünschen
- Böden sind unbedingt sauber zu wischen und nur nass aufzuwischen
- Das Gelände ums Schützenhaus ist sauber zu verlassen
- Asche und Glutrückstände sind nach der Benutzung im Cheminée liegen zu lassen
- Abfälle sind vom Mieter auf eigene Kosten zu entsorgen
- Abfälle dürfen nicht im Cheminée verbrannt werden
- Fenster schliessen und die Storen herunter lassen
- In allen Räumen ist das Licht zu löschen

8. Nachreinigung
Sind bei der Abgabe allfällige Nachreinigungen im oder ums Schützenhaus nötig, so wird dies den Mietern durch den Schützenhausverwalter vor Ort mitgeteilt. Der Aufwand für die Nachreinigung wird abgeschätzt und den Mietern mit Fr. 50 pro Stunde direkt verrechnet. Der Mindestbetrag bei Nachreinigungen beträgt Fr. 50.

9. Allgemeines
Die Mieter sind gebeten, das Schützenhaus in dem Zustand zu verlassen, wie sie es angetreten haben.
Es gilt die jeweils auf der Website publizierte Version der Hausordnung.

10. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt ab 01.09.2026 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Reglemente.


Niederlenz, 25.08.2026                                        Der Vorstand SV Chestenberg